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Pfarrei in der Stadt

Eintreten / Austreten

Sie möchten der Katholischen Kirche beitreten? Sie möchten aus der Kirche austreten?
Als Kirche sind wir für die Menschen da – für alle Generationen und in allen Situationen. Als Mitglied der Kirchgemeinde St.Gallen tragen Sie solidarisch dazu bei, dass wir unser soziales Engagement in der Stadt St.Gallen leisten können. Die Kirche begleitet Menschen in ihrem Leben: Hier werden Kinder getauft und Jugendliche gefirmt, hier geben sich Paare das Ja-Wort und hier wird Abschied genommen. Menschen in allen Lebenslagen finden hier Stille, Kraft und Unterstützung.

Wie auch immer Sie sich entscheiden ...
Wir geben Ihnen Anregungen und informieren Sie über Verfahren und Auswirkungen.

Katholische Kirchgemeinde St.Gallen

Kircheneintritt

Wir freuen uns, wenn Sie zu unserer Kirche gehören wollen - seien Sie herzlich willkommen!
Als Mitglied der Kirchgemeinde St.Gallen tragen Sie solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen in St.Gallen leisten kann. Der Eintritt in die katholische Kirche erfolgt grundsätzlich durch die katholische Taufe. Für einen Kircheneintritt kontaktieren Sie bitte die Kirchgemeinde St.Gallen oder das Pfarramt Ihrer Pfarrei/Ihres Quartiers.

Säuglinge und Kinder bis 11 Jahren
Die Taufe darf aufgrund des Glaubens der Eltern gefeiert werden, auch wenn das Kind noch keinen eigenen Glauben bekunden kann. Die Eltern und Paten übernehmen die Hauptverantwortung für die spätere Einführung in den Glauben. Die Kirche unterstützt sie mit Religionsunterricht, Katechese und anderen geeigneten Formen der Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder ab 11 Jahren und Erwachsene
Ab dem elften Lebensjahr gilt die Taufe als Erwachsenentaufe. Sie wird in der Regel zusammen mit dem Sakrament der Firmung und der Eucharistie (Erstkommunion) gefeiert. Der Erwachsenentaufe geht eine Hinführung in den Glauben voraus.
 

Wiedereintritt

Wir freuen uns, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen - seien Sie herzlich willkommen!
Als Mitglied der Kirchgemeinde St.Gallen tragen Sie solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen in St.Gallen leisten kann. Für einen Wiedereintritt kontaktieren Sie bitte die Kirchgemeinde St.Gallen oder das Pfarramt Ihrer Pfarrei/Ihres Quartiers. Es gibt dann ein Gespräch mit einer Seelsorgerin, einem Seelsorger vor Ort. Auf Wunsch kann der Wiedereintritt mit einer kirchlichen Feier oder ihm Rahmen eines Gottesdienstes erfolgen.

Übertritt

Der Übertritt von einer anderen christlichen Kirche zur katholischen Kirche (sog. Konversion) wird von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger im Auftrag des Bischofs vorgenommen.

Grundlagen des Übertritts bilden:
  • die Feststellung, dass die übertretende Person in einer anderen Kirche gültig getauft worden ist
  • die Ablegung des Glaubensbekenntnisses sowie die Bejahung, den Glauben der katholischen Kirche zu teilen
  • die Firmung (ausser bei Übertritten aus einer orthodoxen Kirche)
  • die Mitfeier der Eucharistie und der Empfang der heiligen Kommunion
Den Eintritt oder den Übertritt einer volljährigen Person melden die Seelsorgenden der Kirchgemeinde St.Gallen, die ihrerseits die Politische Gemeinde informiert. Dem Übertritt (der mit dem Sakrament der Firmung verbunden ist) geht eine Hinführung in den katholischen Glauben voraus.

Kirchenaustritt

Wir bedauern, wenn Menschen sich dazu entschliessen, aus der Kirche auszutreten. Nicht nur, weil uns Steuergelder verloren gehen; wir glauben, dass auch der Austretende etwas verliert. Denn nach unserer Erfahrung ist in der katholischen Kirche - trotz all ihrer Schwächen und Fehler - ein grosser geistlicher Schatz zu finden und eine tragende Gemeinschaft erlebbar. Dennoch möchten wir hier die wesentlichen Informationen geben, damit Austrittswillige wissen, wie sie vorzugehen haben.
Wir laden Sie herzlich ein, vor einem endgültigen Entscheid, den Kontakt mit der Kirchgemeinde oder dem Pfarramt Ihrer Pfarrei zu suchen. Ihre Erfahrungen und Überlegungen interessieren uns und wir sind jederzeit zu einem Gespräch bereit. Sollten Sie Ihre Meinung später einmal ändern, ist eine erneute Aufnahme in die katholische Kirche jederzeit möglich.

Erwachsene
Austrittswillige erklären schriftlich gegenüber der Kirchgemeinde St.Gallen, dass sie aus der katholischen Kirche austreten wollen. Dazu teilen Sie ihre Personalien (Name, Wohnort, Geburtsdatum und -ort) mit. Das Schreiben muss handschriftlich von der austretenden Person unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen oder bei einer Notarin/einem Notar amtlich beglaubigt werden. Mit dem Kirchenaustritt verzichtet eine Person auf die Dienste der Katholischen Kirche und entzieht der Seelsorge an der Basis wichtige finanzielle Mittel.

Minderjährige
Der Austritt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist von beiden Eltern zugleich zu unterzeichnen. Sofern nur noch ein Elternteil das Sorgerecht wahrzunehmen hat, genügt dessen Unterschrift. Adoptiveltern unterzeichnen anstelle der Eltern. Pflegeeltern brauchen die Unterschrift der zuständigen Amtsstelle. Ab 16 Jahren gelten Jugendliche als mündig in religiösen Angelegenheiten (Art. 303 Abs. 3 ZGB).
 

Wirkung Kirchenaustritt

Grundsatz
Der Kirchenaustritt bewirkt in erster Linie, dass jemand Rechte und Pflichten als Mitglied der Kirchgemeinde verliert. Dies bedeutet: Verlust von Stimm- und Wahlrecht sowie Steuerpflicht.
Mit dem Austritt kündet eine Person ihre Solidarität mit der kirchlichen Gemeinschaft auf. Die Sakramente (Eucharistie, Eheschliessung, Krankensalbung, Begräbnis), die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben der Kirche, der Religionsunterricht und kirchliche Bildung – das alles ist ohne diese Solidarität nicht möglich.

Religionsunterricht
Sofern Kinder auf Wunsch ihrer Eltern aus der Kirche ausgetreten wurden, selbst aber am Religionsunterricht teilnehmen oder die Erstkommunion feiern möchten, sind die Eltern gebeten, zumindest für ihre Kinder den Wiedereintritt in die Kirche zu erklären. Auch wenn die Eltern dies verweigern, dürfen Seelsorgende die Kinder zulassen - das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt.

Begräbnis
Wenn die verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten war, die engsten Angehörigen aber zur katholischen Kirche gehören, so sollen die Seelsorgerinnen und Seelsorger eine Trauerfeier halten. Sind aber weder die verstorbene Person noch die engsten Angehörigen der katholischen Kirche zugehörig, so findet in der Regel kein kirchliches Begräbnis statt (auch nicht gegen Entschädigung). Die Beisetzung auf einem Friedhof ist eine staatliche Aufgabe und wird unabhängig von der Kirchenzugehörigkeit vorgenommen.

Soziale und diakonische Dienste
Die katholische Kirche gewährt soziale Unterstützung für Menschen in Not unabhängig von deren Kirchenzugehörigkeit. Auch Ausgetretene dürfen daher in Notsituationen "anklopfen". Auch bei weiteren diakonischen Tätigkeiten, sei es im Bereich Kinder-, Jugend- oder Altersarbeit, spielt die Kirchenzugehörigkeit i.d.R. keine Rolle.
 

Kirchensteuern: Ihr solidarischer Beitrag für Soziales, Kultur und das Zusammenleben

Ihre Kirchensteuern bewirken viel Gutes. So unterstützen Sie das Gemeinwohl in vielen Bereichen wie Seelsorge, Soziales und Bildung. Ausserdem helfen Sie mit, das kulturelle Erbe unserer Gesellschaft zu erhalten und die christlichen Werte den kommenden Generationen weiter zu geben.
Der grösste Teil Ihrer Kirchensteuern fliesst direkt in das Seelsorge-Angebot vor Ort. Kirchliche Mitarbeiter/innen begleiten jeden Tag Menschen an den Schnittstellen ihres Lebens. Sie stehen ihnen von der Taufe über Heirat, Trennung oder Krankheit bis hin zum Tod zur Seite. Die Kirche ist auch im Spital, im Gefängnis oder im Asylwesen für die Menschen da. Ihre Abgaben unterstützen ausserdem soziale Einrichtungen wie die Caritas.
Ihr Beitrag fördert das Zusammenleben in den Kirchgemeinden, unterstützt lokale Vereine und kulturelle Angebote. Dank der Kirchensteuern können auch kirchliche Gebäude unterhalten werden: Kirchen und Kapellen für Taufen und Hochzeiten, aber auch Pfarreizentren für Versammlungen oder gesellige Anlässe.
 

Wohin fliessen die Kirchensteuern genau?

Im Kanton St.Gallen ist die katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Mit dieser Anerkennung ist das Recht verknüpft, Kirchensteuern zu erheben. Alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde der Stadt St.Gallen haben die Möglichkeit, die Mitglieder des Kirchgemeindeparlaments und des Kirchenverwaltungsrats zu wählen, welche im Auftrag der Kirchbürgerinnen und Kirchbürger die Kirchensteuern verwalten. Die Kirchgemeinde stellt die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und entscheidet, wie viel in Löhne, Religionsunterricht, Jugendarbeit, Kirchenmusik, Sozial- und Entwicklungshilfe usw. investiert wird.

Wie die Kirchensteuern im Kanton St.Gallen verteilt werden zeigt die Webseite Kirchensteuer sei dank! 

Nach „Rom” wandert nichts – für den Heiligen Stuhl wird jährlich der «Peterspfennig» als freiwillige Kollekte in einem Gottesdienst aufgenommen.
 

Was heisst katholisch



















 

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