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Vorstoss zum Privatleben eingereicht

30.11.2023
Medienmitteilung vom 30. November

Lichtblicke im Reformprozess – Forderung zum Privatleben eingereicht

Die Bewegung «Reformen jetzt» verzeichnet erste Erfolge: Die kürzlich publizierte Stellungnahme des Bistums St. Gallen und erste Gespräche zeigen, dass ein gemeinsamer Weg für sinnvolle Veränderungen möglich ist. Die Steuerungsgruppe der Bewegung geht nun einen Schritt weiter: Sie verlangt in einem dritten Vorstoss die Abschaffung von Diskriminierung bei Anstellungsverfahren in der Katholischen Kirche.

Geschiedene oder Homosexuelle erfahren in Anstellungsprozessen in der Katholischen Kirche oft Nachteile. Dem soll endlich Einhalt geboten werden. Die Bewegung «Reformen jetzt» fordert in einem dritten Vorstoss eine konsequent offene und tolerante Atmosphäre in kirchlichen Anstellungen. Dies ist ein wichtiges Mittel, um Missbräuchen vorzubeugen. Die zentrale Forderung aus dem Vorstoss: «Die partnerschaftliche Lebensform und sexuelle Orientierung dürfen kein Kriterium für eine Anstellung oder Beauftragung im kirchlichen Dienst darstellen.»

Thema kommt schweizweit aufs Parkett
Der Respekt vor der Intimsphäre und dem Privatleben von kirchlichen Angestellten ist in diesen Tagen schweizweit ein Thema: Ab morgen Freitag diskutiert die Plenarversammlung der RKZ (Römisch-Katholische Zentralkonferenz) genau diesen Punkt. Die RKZ-Plenarversammlung ist das oberste Organ und die Vertretung aller Katholikinnen und Katholiken der Schweiz – inklusive Delegierter aus St. Gallen und Appenzell. Das Präsidium der RKZ hatte Ende September vorgeschlagen, dass die Schweizer Bischöfe anerkennen und festhalten, dass das partnerschaftliche Leben – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist. «Reformen jetzt» hat diese Forderung in konkrete, konstruktive und machbare Massnahmen für das Bistum St. Gallen übersetzt. Der Vorstoss «Privatleben respektieren» adressiert Bischof Markus Büchel, den Ordinariatsrat und die bischöfliche Kommission «Gleichberechtigung und Gleichstellung». Die Initianten des Vorstosses fordern eine Reaktion der Bistumsleitung bis zum 28. Februar 2024. Autor ist Gregor Scherzinger, Mitarbeiter der Fachstelle Diakonie der Caritas St. Gallen-Appenzell.

Taten nach Gesprächen
Die Steuerungsgruppe von «Reformen jetzt» ist ausserdem erfreut über die erste Stellungnahme der Bistumsleitung vom 30. November. Damit zeigt der Bischof eine grundsätzliche Anerkennung und Wertschätzung gegenüber dem Anliegen von Tausenden Katholikinnen und Katholiken, die als Reaktion auf die Ergebnisse der Missbrauchsstudie Veränderungen und einen Struktur- und Kulturwandel erwarten. Mit Spannung blickt die Steuerungsgruppe von «Reformen jetzt» auf anstehende Gespräche: «Diese müssen unbedingt ergebnisorientiert verlaufen», sagt Ann-Katrin Gässlein.
Auf die ersten beiden Vorstösse hat die Bistumsleitung offen reagiert und erklärt, was sich in den Fragen zur Bischofswahl und zur Trauerassistenz bereits getan hat. Die Steuerungsgruppe begrüsst, dass sich das St. Galler Bistum mit den weiteren Schweizer Bistümern absprechen will. Ann-Katrin Gässlein: «Das ist nachvollziehbar. Es freut uns, wenn in St. Gallen Reformimpulse entwickelt und schweizweit eingebracht werden.» Gleichzeit mahnt die Theologin, dass sich der Reformprozess zugunsten von Absprachen und Rücksichtnahmen nicht endlos verzögert. «Ein Bischof ist auch seiner Gemeinschaft vor Ort – seinem Bistum – verpflichtet».

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